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Eine Gruppe Jugendlicher in verschiedener Berufskleidung vor schwarzem Hintergrund.

Fakten rund um den Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist ein Arbeitsvertrag, welcher vom Lehrberechtigten und dem Lehrling unterschrieben werden muss – für minderjährige Lehrlinge unterschreibt zusätzlich der gesetzliche Vertreter.

Der Lehrvertrag muss folgende Punkte enthalten:

  • Persönliche Daten des Lehrlings
  • Daten des Lehrberechtigten und des Lehrbetriebes
  • Beschreibung des Lehrberufes (laut Lehrberufsliste)
  • Dauer der Lehrzeit
  • Anfang und Ende der Lehrlingsausbildung
  • Hinweis auf die Berufsschulpflichten des Lehrlings
  • Nachweise der bereits vorhandenen Ausbildungszeiten des Lehrlings
  • Höhe der Lehrlingsentschädigung pro Lehrjahr
  • Datum des Vertragsabschlusses

Weitere Fragen zum Lehrvertrag

Unterschreiben müssen der Lehrling und der Lehrbetrieb. Für Lehrlinge unter 18 Jahren unterschreibt ein Elternteil bzw. gesetzliche/r Vertreterin zusätzlich mit.
Spätestens binnen drei Wochen nach Beginn der Ausbildung. Bis dahin hat der Lehrbetrieb den Vertrag der Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer vorzulegen.

Die Lehrlingsstelle prüft die Daten des Lehrvertrages und die Eignung des Lehrbetriebes. Des Weiteren erkennt sie anrechenbare berufsfachliche Ausbildungszeiten an, wenn sie der Lehrlingsstelle bekannt sind bzw. beantragt wurden.
Jedem Lehrling steht die Lehrlingsentschädigung zu. Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt. Ist in einem Lehrberuf keine kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung vorgesehen, so muss die Höhe im Lehrvertrag vereinbart werden.

Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss) sowie deren Höhe. Falls es im Lehrberuf keine kollektivvertragliche Regelung gibt, müssen die Beträge ebenfalls im Lehrvertrag vereinbart werden.

Die Lehrlingsentschädigung erhalten Lehrlinge auch während der Unterrichtszeit in der Berufsschule, für die Dauer der Lehrabschlussprüfung und natürlich auch während des 5-wöchigen Urlaubes.
Er muss schriftlich abgeschlossen werden. Folgende Angaben müssen im Lehrvertrag enthalten sein:
  • Bezeichnung des Lehrberufes, in dem die Ausbildung erfolgt
  • Dauer der Lehrzeit (Je nach Lehre beträgt die Lehrzeit zwischen 2 und 4 Jahren. Die meisten Lehrausbildungen sind auf 3 Jahre ausgelegt.)
  • Datum des Beginns und Ende der Ausbildung
  • Daten der lehrberechtigten Personen und gegebenenfalls der Ausbilderin bzw. des Ausbilders
  • Daten des Lehrlings
  • Hinweis auf die Berufsschulpflicht
  • Allfällige Ausbildungen im Rahmen eines Ausbildungsverbunds mit anderen Betrieben oder Bildungseinrichtungen
  • Höhe der Lehrlingsentschädigung (Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt. Mehr zur Lehrlingsentschädigung weiter unten!)
  • Tag des Abschlusses des Lehrvertrages
Entsprechende Lehrvertragsmuster gibt es online bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Zu den Vertragsmustern

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