Lehrvertrag
Eine Abmachung zwischen dem Lehrbetrieb und dem Lehrling und die Grundlage der Berufsausbildung im dualen System: der Lehrvertrag.

Welche Form muss der Lehrvertrag haben?
Er muss schriftlich abgeschlossen werden. Folgende Angaben müssen im Lehrvertrag enthalten sein:
- Bezeichnung des Lehrberufes, in dem die Ausbildung erfolgt
- Dauer der Lehrzeit (Je nach Lehre beträgt die Lehrzeit zwischen 2 und 4 Jahren. Die meisten Lehrausbildungen sind auf 3 Jahre ausgelegt.)
- Datum des Beginns und Ende der Ausbildung
- Daten der lehrberechtigten Personen und gegebenenfalls der Ausbilderin bzw. des Ausbilders
- Daten des Lehrlings
- Hinweis auf die Berufsschulpflicht
- Allfällige Ausbildungen im Rahmen eines Ausbildungsverbunds mit anderen Betrieben oder Bildungseinrichtungen
- Höhe der Lehrlingsentschädigung (Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt. Mehr zur Lehrlingsentschädigung weiter unten!)
- Tag des Abschlusses des Lehrvertrages
Fix eingestellt – oder was?
Der Lehrvertrag begründet ein Arbeitsverhältnis. Es wird befristet auf die Dauer der Lehre abgeschlossen. Die ersten drei Monate der Lehrzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können Lehrling und Lehrbetrieb herausfinden, ob das Lehrverhältnis für beide Seiten wirklich passt. Während der Probezeit können beide Seiten das Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen lösen.
Wie ist der Verdienst geregelt?
Jedem Lehrling steht die Lehrlingsentschädigung zu. Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt. Ist in einem Lehrberuf keine kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung vorgesehen, so muss die Höhe im Lehrvertrag vereinbart werden. Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss) sowie deren Höhe. Falls es im Lehrberuf keine kollektivvertragliche Regelung gibt, müssen die Beträge ebenfalls im Lehrvertrag vereinbart werden.
Die Lehrlingsentschädigung erhalten Lehrlinge auch während der Unterrichtszeit in der Berufsschule, für die Dauer der Lehrabschlussprüfung und natürlich auch während des 5-wöchigen Urlaubes.
Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben?
Unterschreiben müssen der Lehrling und der Lehrbetrieb. Für Lehrlinge unter 18 Jahren unterschreibt ein Elternteil bzw. gesetzliche/r Vertreterin zusätzlich mit.Wann muss der Lehrvertrag ausgefüllt und unterschrieben sein?
Spätestens binnen drei Wochen nach Beginn der Ausbildung. Bis dahin hat der Lehrbetrieb den Vertrag der Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer vorzulegen.
Die Lehrlingsstelle prüft die Daten des Lehrvertrages und die Eignung des Lehrbetriebes. Des Weiteren erkennt sie anrechenbare berufsfachliche Ausbildungszeiten an, wenn sie der Lehrlingsstelle bekannt sind bzw. beantragt wurden.
Die Lehrlingsstelle prüft die Daten des Lehrvertrages und die Eignung des Lehrbetriebes. Des Weiteren erkennt sie anrechenbare berufsfachliche Ausbildungszeiten an, wenn sie der Lehrlingsstelle bekannt sind bzw. beantragt wurden.