![Eine Gruppe Jugendlicher in verschiedener Berufskleidung vor schwarzem Hintergrund.](img/cx_area_element_header_image_text_two_column_image_1-1-43-87-895_976.jpg)
Fakten rund um den Lehrvertrag
Der Lehrvertrag ist ein Arbeitsvertrag, welcher vom Lehrberechtigten und dem Lehrling unterschrieben werden muss – für minderjährige Lehrlinge unterschreibt zusätzlich der gesetzliche Vertreter.
Der Lehrvertrag muss folgende Punkte enthalten:
- Persönliche Daten des Lehrlings
- Daten des Lehrberechtigten und des Lehrbetriebes
- Beschreibung des Lehrberufes (laut Lehrberufsliste)
- Dauer der Lehrzeit
- Anfang und Ende der Lehrlingsausbildung
- Hinweis auf die Berufsschulpflichten des Lehrlings
- Nachweise der bereits vorhandenen Ausbildungszeiten des Lehrlings
- Höhe der Lehrlingsentschädigung pro Lehrjahr
- Datum des Vertragsabschlusses